" Sollte eine der Parteien, trotz Erteilung einer gültigen Baugenehmigung dem Kaufversprechen nicht nachkommen, kann die andere Partei, die Bezahlung eines Betrages von CHF 120'000.00 (hundertzwanzigtausend Franken) fordern, ohne andere Aufforderung als Mitteilung an die andere Partei."