Eine Konventionalstrafe kann in der Regel nicht als stillschweigende Begrenzung des Schadenersatzanspruchs auf die Höhe der Strafe ausgelegt 30 BGE 137 III 243 E. 4.4.6; BGer 5A.33/2006 vom 24. April 2007 E. 5; BSK OR I-FASEL, 7. Aufl. 2020,