3. Konventionalstrafe 3.1. Parteibehauptungen 3.1.1. Klägerin Die Klägerin behauptet, die Parteien seien sich bereits im Mai 2021 über den Verkauf des umstrittenen Grundstücks zu einem Preis von Fr. 4'350'000.00 einig gewesen (Klage Rz. 8 f.). Aufgrund steuerlicher Überlegungen sollte der Verkauf jedoch in "Raten" bzw. erst später erfolgen (Klage Rz. 9, 11 und 12, Replik Rz. 7 und 12).