8.2. Während die Beklagte mit ihrer Eingabe vom 1. Dezember 2023 sowohl auf die Durchführung einer Hauptverhandlung als auch auf die schriftliche Erstattung der Schlussvorträge verzichtete, beantragte die Klägerin mit ihrer Eingabe vom 4. Dezember 2023 die Durchführung einer Hauptverhandlung. 8.3. Mit Verfügung vom 12. Dezember 2023 lud der Vizepräsident die Parteien zur Hauptverhandlung vom 8. Januar 2024 vor. 9. 9.1. Am 9. Januar 2024 fand die Hauptverhandlung statt, anlässlich derer die Parteien befragt wurden und diese ihre Schlussvorträge halten konnten, wobei sie sich dabei je zwei Mal äussern konnten.