7. Mit Replik vom 25. September 2023 bzw. Duplik vom 17. November 2023 hielten die Parteien an ihren Rechtsbegehren fest. -4- 8. 8.1. Mit Verfügung vom 24. November 2023 überwies der Vizepräsident die Streitsache an das Handelsgericht und forderte die Parteien auf, dem Handelsgericht bis zum 4. Dezember 2023 schriftlich mitzuteilen, ob sie auf eine Hauptverhandlung verzichten bzw. allenfalls schriftliche Schlussvorträge einreichen wollen, wobei Stillschweigen als Antrag auf Durchführung einer Hauptverhandlung gilt.