4. Mit Klage vom 14. März 2023 (Postaufgabe: 14. März 2023) stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: -3- " 1. Die Beklagte sei zu verurteilen, der Klägerin als vertragliche Konventionalstrafe einen Betrag von CHF 120'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 18.04.2022 zu bezahlen. 2. Die Beklagte sei zu verurteilen, der Klägerin einen Schadenersatz von CHF 275'436.00 nebst Zins zu 5 % seit 18.04.2022 zu bezahlen. - Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -"