" 1. Das Grundbuchamt Z. sei anzuweisen, das zu Lasten des Grundstücks der Beklagten, […], Grundstücknummer aaa, Plan Nr. […], E-GRID CH bbb, bereits vorläufig eingetragene Bauhandwerkerpfandrecht zugunsten der Klägerin für die Pfandsumme von CHF 1'872'530.35 nebst Zins zu 5% seit 5. Oktober 2022 definitiv im Grundbuch einzutragen; 2. Es sei festzustellen, dass der Bestand und Umfang Bauhandwerkerpfandrechts in der Höhe von CHF 1'872'530.35 nebst Zins zu 5% seit 5. Oktober 2022 zugunsten der Klägerin besteht; 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt. zulasten der Beklagten.“