auszugehen, dass die Rechnung vom 30. November 2019 (KB 13) der Beklagten somit frühestens am Montag, 2. Dezember 2019, zuging, womit die 10-tägige Zahlungsfrist am 3. Dezember 2019 zu laufen begann und am 12. Dezember 2019 endete. Der 31. Januar 2020 war ein Freitag. Es ist davon auszugehen, dass die Rechnung vom 31. Januar 2020 (KB 14) der Beklagten somit frühestens am Montag, 3. Februar 2020, zuging, womit die 10-tägige Zahlungsfrist am 4. Februar 2020 zu laufen begann und am 13. Februar 2020 endete.