3.3. Würdigung Die Klägerin lieferte und installierte der Beklagten die "Vollkornmühle gebraucht", die "Bulgur Produktionsanlage" sowie "die Installation Waage im Getreidesilo". Demnach schuldet die Beklagte der Klägerin grundsätzlich die eingeklagten Werkpreisforderungen in der Höhe von total Fr. 54'860.30 (Fr. 53'850.00 + Fr. 1'010.30).