3. Forderungen 3.1. Parteibehauptungen Die Klägerin behauptet, sie habe der Beklagten die "Vollkornmühle gebraucht" sowie die "Bulgur Produktionsanlage" wie vertraglich vereinbart geliefert und die "Waage im Getreidesilo" installiert. Folgende Rechnungsbeträge seien noch offen: • Rechnung 20191161 vom 30.11.2019 (KB 13) Fr. 53'850.00 • Rechnung 20200139 vom 31.01.2020 (KB 14) Fr. 1'010.30