6. 6.1. Mit Verfügung vom 1. Mai 2023 wurde das vorliegende Verfahren zwecks Führung von Vergleichsgesprächen das erste Mal sistiert. Diese Sistierung wurde in der Folge mehrmals verlängert. 6.2. Mit Verfügung vom 18. Oktober 2023 setzte der Vizepräsident der Beklagten Frist bis 30. Oktober 2023 zur Erstattung einer schriftlichen Antwort.