3.6. Am 1. Oktober 2020 stellte die Klägerin beim Gericht des B.-Bezirks ein Gesuch um provisorische Rechtsöffnung, das mit Entscheid vom 23. November 2020 im Umfang von Fr. 53'850.00 zuzüglich 5 % Zins ab 10. Dezember 2019 teilweise gutgeheissen wurde (KB 22). Eine dagegen -3- erhoben Beschwerde hiess das Kantonsgericht Z. mit Entscheid vom 3. März 2021 gut (KB 23; Klage Rz. 18). 3.7. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 11. November 2021 ein Schlichtungsgesuch (Klage Rz. 20; KB 24). Der Schlichtungsversuch vor der Präsidentin des Zivilgerichts des B.-Bezirks scheiterte am 21. Januar 2022 (Klage Rz. 21; KB 4).