3.4. Die Rechnung Nr. 20191161 vom 30. November 2019 (KB 13) über den noch ausstehenden Werkpreis von Fr. 53'850.00 inkl. MwSt. sowie die Rechnung Nr. 20200139 vom 31. Januar 2020 (KB 14) für Transportleistungen in Höhe von Fr. 1'010.30 inkl. MwSt. blieben jedoch unbezahlt. 3.5. Die Klägerin liess die Beklagte in der Folge für Fr. 53'850.00 zuzüglich 6 % Zins ab 10. Dezember 2019 und für Fr. 1'010.30 zuzüglich 6 % Zins ab 10. Februar 2020 betreiben. Das Betreibungsamt B. stellte der Beklagten am 12. Juni 2020 in der Betreibung Nr. aaa den Zahlungsbefehl zu, wogegen die Beklagte gleichentags Rechtsvorschlag erhob (Klage Rz. 17; KB 21).