3. 3.1. Die Parteien vereinbarten den Kauf, die Montage und die Inbetriebsetzung einer gebrauchten Vollkornmühle, die Lieferung einer hauptsächlich aus gebrauchten Maschinen bestehenden Bulguranlage und den Einbau einer Waage im Getreidesilo zum Preis von Fr. 250'000.00 exkl. MwSt. (Klage Rz. 3 f.; KB 5 ff.) 3.2. Die Klägerin hat der Beklagten die bestellten Leistungen bis Anfang 2020 geliefert (Klage Rz. 10; KB 15). 3.3. Die Beklagte hat der Klägerin zwischen dem 6. April 2017 und dem 20. Februar 2020 vier Anzahlungen in Höhe von insgesamt Fr. 215'850.00 inkl. MwSt. geleistet (Klage Rz. 5; KB 9-12).