Die SIA-Norm 118 weicht folglich von Art. 104 Abs. 1 OR ab, wonach ein Verzugszinssatz von 5 % gilt.1 Die Klägerin hätte im vorliegenden Prozess daher darlegen müssen (Art. 55 Abs. 1 ZPO), welcher Zins am Zahlungsort (vorliegend Q._____, vgl. Art. 74 Abs. 2 Ziff. 1 OR) für bankmässige Kontokorrentkredite an Unternehmer gilt bzw. im massgebenden Zeitpunkt galt. Da die Klägerin dies unterliess, steht die Höhe des geschuldeten Verzugszinssatzes nicht fest. Der Klägerin kann daher kein Verzugszins zugesprochen werden.