190 SIA-Norm 118). Die Nachtragsrechnungen seien am 4. Juli 2022 durch die Bauleitung visiert worden, sodass ab dem 4. August 2022 der gesetzliche Verzugszins von 5 % geschuldet sei (Klage Rz. 11). 4.2. Darstellung der Beklagten Die Beklagte bestreitet lediglich unter Verweis auf die bereits oben wiedergegebenen Ausführungen, dass sie der Klägerin überhaupt noch etwas schulde. Auf die Verzugszinsproblematik geht sie nicht konkret ein (Antwort Rz. 68). 4.3. Beurteilung Die Beklagte bestreitet die von der Klägerin behauptete Anwendbarkeit der SIA-Norm 118 nicht. Demgemäss ist davon auszugehen, dass diese an- - 20 -