4. Verzugszins 4.1. Darstellung der Klägerin Die Klägerin macht geltend, im Werkvertrag sei die SIA-Norm 118 für anwendbar erklärt worden. In den visierten Nachtragsrechnungen seien der Beklagten Zahlungsfristen von 10 Tagen eingeräumt worden. Gemäss Art. 155 SIA-Norm 118 würden Forderungen des Unternehmers mit dem Prüfbescheid der Bauleitung (dieser sei vorliegend am 4. Juli 2022 erfolgt) fällig und seien innert 30 Tagen zu bezahlen. Sämtliche Rechnungen seien durch G._____ geprüft und als in Ordnung befunden worden, sodass die Bauherrschaft spätestens nach 30 Tagen in Verzug geraten sei (Art. 190 SIA-Norm 118).