Richtig ist der von der Klägerin genannte Bruttobetrag von Fr. 6'624.40 (welcher die handschriftlichen Korrekturen von G._____, die von der Klägerin akzeptiert wurden, berücksichtigt). In der Duplik anerkannte dies die Beklagte denn auch, indem sie ausführte, nunmehr von einem Betrag von Fr. 7'134.80 auszugehen (Duplik Rz. 20 und 56 sowie korrigierte Tabellen oben in E. 3.1). Bei diesem Betrag handelt es sich um den Nettobetrag zum Bruttobetrag Fr. 6'624.40 (vgl. oben E. 2.1). Allerdings nennt die Beklagte in der Aufstellung in Rz. 59 der Duplik dann ebenfalls den Nettobetrag, obwohl sie in der Tabelle ansonsten mit Bruttobeträgen rechnet. Es dürfte sich um ein Versehen handeln.