*(die Beklagte setzte für den Nachtrag 4 offensichtlich den Netto- anstatt den Bruttobetrag ein; vgl. auch Tabelle oben sowie Duplik Rz. 20 und 56 ) - 18 - 3.2. Darstellung der Klägerin Die Klägerin führte aus, der von der Beklagten genannte Gesamtbetrag für die Nachtragsrechnungen sei nicht korrekt. Richtig sei der von der Klägerin genannte Betrag (Fr. 31'152.33 inkl. MwSt.). Der von der Beklagten behauptete Betrag entspreche nicht dem verrechneten Betrag (Replik Rz. 23; Bemerkungen Rz. 15).