2.4.3. Zusammenfassung Zusammengefasst gelingt es der Beklagten nicht, zu beweisen, dass die Klägerin mit Unterzeichnung der Zusammenstellung von G._____ vom 4. Juli 2022 auf die Vergütung der (unbestrittenermassen vereinbarten und erbrachten) fünf Nachtragsleistungen verzichtete. 3. Höhe der Vergütung für die fünf Nachträge 3.1. Darstellung der Beklagten Die Beklagte führte aus, es sei richtig, dass sich die Parteien auf fünf Nachträge geeinigt hätten (Antwort Rz. 13). Die Klägerin habe folgende Nachträge in Rechnung gestellt (Antwort Rz. 18 ff. und 49; Duplik Rz. 20 ff. und 56):