Die Klägerin behauptet demgegenüber, die zweite Unterschrift stamme von D._____. Sinngemäss stellt sie sich auf den Standpunkt, die Regierapporte seien nicht von ihren Subunternehmern, sondern von ihr selbst angefertigt worden, damit sie die Regiearbeiten gegenüber der Beklagten in Rechnung stellen könne. Letzteres - 17 - erscheint zutreffend, sind die Regierapporte doch auf dem Briefpapier der Klägerin ausgestellt worden. Stammten die Regierapporte von den Subunternehmern, so hätten diese kaum das Briefpapier der Klägerin verwendet.