Aus der E-Mail vom 12. Oktober 2021 geht folglich hervor, dass die Klägerin einen Bruttobetrag je Haus von Fr. 8'050.00 offerierte, für beide Häuser also den Betrag von Fr. 16'100.00. Es ist unerfindlich, wie die Beklagte bei dieser Sachlage zum Schluss kommen kann, es sei nicht wie vereinbart abgerechnet worden.