Den Restbetrag von Fr. 16'340.00 bestritt sie sowohl in der Klageantwort wie auch in der Duplik. Dieser Restbetrag setzt sich aus den Kosten für den Liftaufbau (Position 900.200: Fr. 9'500.00) sowie drei Regierapporten (Position - 16 - 900.300 Fr. 1'830.00, Position 900.400 Fr. 2'505.00 und Position 900.500 Fr. 2'505.00) zusammen (KB 9 S. 41 ff.). Was zunächst die Kosten für die Ziegel angeht, so beruft sich die Beklagte auf eine E-Mail vom 12. Oktober 2021 der Klägerin an G._____ (DB 1). In dieser E-Mail findet sich folgende Offerte: