Von den Kosten für die Dachdeckerarbeiten im Gesamtbetrag von Fr. 32'440.00 (vor Rabatt, Skonto, MwSt. und Abzügen) anerkannte die Beklagte in der Klageantwort lediglich den Mehrpreis für die Ziegel (KB 9 S. 41, Position 900.100: Fr. 16'100.00 exkl. Rabatt, Skonto und MwSt.). Auch in der Duplik anerkannte sie einen Mehrbetrag für die Ziegel, präzisierte aber, dass der Mehrbetrag unter Berücksichtigung von Rabatt, Skonto und Mehrwertsteuer lediglich Fr. 15'960.00 betrage. Den Restbetrag von Fr. 16'340.00 bestritt sie sowohl in der Klageantwort wie auch in der Duplik.