Gemäss der Beklagten ergibt sich der Betrag von Fr. 29'193.26, den die Klägerin angeblich zu viel in Rechnung gestellt habe, einerseits daraus, dass die Klägerin für die ursprünglichen Werkleistungen Fr. 13'293.26 zu viel abgerechnet habe und andererseits zusätzliche Dachdeckerarbeiten (Fr. 15'900.00) abgerechnet habe, welche von der Beklagten nicht anerkannt worden seien.