Der Garantieschein (AB 6) sei in Bezug auf die im Werkvertrag geleisteten Arbeiten (KB 3) und die Schlussrechnung zum Werkvertrag (KB 9) erstellt worden. Der Garantieschein beziehe sich ausschliesslich auf die in der Schlussrechnung behandelten Positionen des Werkvertrages (KB 10) und nicht auf die fünf separaten Nachtragsvereinbarungen (KB 4-8). Diese Nachträge seien daher in der Unternehmerschlussrechnung vom 4. Juli 2022 nicht erwähnt (KB 10; Replik Rz. 30).