Die Beklagte habe mit der Zahlung vom 18. Juli 2022 über Fr. 34'193.70 (AB 5 S. 1) den Restbetrag der Schlussrechnung gemäss Werkvertrag (KB 3) getilgt. Von einer angeblichen per- Saldo-Zahlung sei erstmals in der Klageantwort gesprochen worden (Replik Rz. 29; vgl. auch Bemerkungen Rz. 5, 23).