Diesen Vorschlag habe die Klägerin angenommen. Auch sie habe die Zusammenstellung von G._____ (KB 10) unterzeichnet (Antwort Rz. 59 ff.). Die Klägerin habe der Beklagten auch einen Garantieschein der I._____ AG [eine Versicherung] über Fr. 18'918.00 ausgehändigt (Antwortbeilage [AB] 6). Der Betrag entspreche exakt 10 % des gesamten Werklohns (Fr. 189'171.57) gemäss Art. 4 des Werkvertrages (i.V.m. Art. 181 SIA- Norm 118; Antwort Rz. 62). Träfe die Behauptung der Klägerin zu, wonach die Beklagte der Klägerin zusätzlich noch eine Vergütung für die Nachträge schulde, so hätte auch ein entsprechend höheres Garantieversprechen ausgestellt werden müssen (Antwort Rz. 63; Duplik Rz. 78).