Der Architekt G._____ habe jedoch eine unkomplizierte, einvernehmliche Lösung angestrebt (Antwort Rz. 54). Vergleichsweise sei er bereit gewesen, die Schlussrechnung über Fr. 190'889.55 grundsätzlich zu akzeptieren, allerdings unter Vorbehalt der zusätzlichen Berücksichtigung der Abzüge im Betrag von total 0.9 % (also den Betrag von Fr. 189'171.57; Antwort Rz. 55 ff.). Im Gegenzug sollten mit Bezahlung dieses Betrags (nach Abzug der Akonto-Zahlungen waren noch Fr. 34'193.72 offen) die Nachträge aber ebenfalls als getilgt gelten (Antwort Rz. 58; Duplik Rz. 71 ff.).