__ kontaktiert und von ihm verlangt, dass er die Regierapporte unterzeichne, damit sie ihre Leistungen gegenüber der Klägerin in Rechnung stellen könnten. G._____ habe an sich keine Regierapporte akzeptieren wollen, welche zu zusätzlichen (d.h. nicht im Werkvertrag enthaltenen) Werklohnforderungen führten. G._____ wisse nicht mehr, wer seitens der Subunternehmer die Regierapporte unterzeichnet habe. Die Klägerin habe diesbezüglich Auskunft zu erteilen (Antwort Rz. 46 f.). Bei der beigezogenen Subunternehmerin habe es sich um die H._____ GmbH mit Sitz in T._____ gehandelt (Duplik Rz. 49 ff.; DB 2).