Die aus den Regierapporten hervorgehenden Kosten seien ebenfalls bereits im ursprünglichen Werkvertrag (in Position 364 "Flachdacharbeiten") inbegriffen. Folglich seien diese Leistungen doppelt abgerechnet worden (Antwort Rz. 45). Zwar seien die Regierapporte unterzeichnet worden. Dies aber nur, weil die Klägerin die Arbeiten an Subunternehmer übertragen habe. Die Subunternehmer hätten G._____ kontaktiert und von ihm verlangt, dass er die Regierapporte unterzeichne, damit sie ihre Leistungen gegenüber der Klägerin in Rechnung stellen könnten.