Die Differenz von Fr. 13'293.26 sei von der Beklagten bzw. deren Architekten G._____ nicht akzeptiert worden (Antwort Rz. 40 f.). In der Duplik korrigierte die Beklagte diese Ausführungen und machte geltend, bei Verfassen der Klageantwort versehentlich davon ausgegangen zu sein, dass der Betrag von Fr. 146'670.00 (recte: Fr. 146'670.04) sich ohne 6% Rabatt und 2% Skonto verstehe. Tatsächlich seien beim Betrag von Fr. 146'670.00 (recte: Fr. 146'670.04) Rabatt und Skonto aber bereits berücksichtigt worden (Duplik Rz. 23 ff.). Aufgrund dieser Ausführungen wäre davon auszugehen, dass die Beklagte nunmehr (wie die Klägerin [Replik Rz.