3.3. Weitere Schriftsätze In den weiteren Schriftsätzen (Replik vom 24. März 2023; Duplik vom 22. Mai 2023; Bemerkungen zur Duplik vom 5. Juni 2023) hielten die Parteien an ihren Rechtsbegehren fest und führten ihre Standpunkte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht weiter aus.