2.5. Unbestrittene Zahlung Es ist unbestritten, dass die Beklagte der Klägerin das Restguthaben gemäss Zusammenstellung (KB 10) von Fr. 34'193.72 bezahlt hat (Klage Rz. 8). 3. Prozessgeschichte 3.1. Klage Mit Klage vom 8. Dezember 2022 an das Handelsgericht des Kantons Aargau stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: -4- " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten der Klägerin CHF 31'152.23 nebst Zins zu 5% seit 4. August 2022 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."