Aus der Schlussrechnung wie auch aus der Zusammenstellung ergibt sich ferner, dass die Beklagte sechs Akonto-Zahlungen im Gesamtbetrag von Fr. 154'977.85 geleistet hatte. Ausgehend von der (neuen) Abrechnungssumme von Fr. 189'171.57 und den Akontozahlungen von Fr. 154'977.85 wird auf der Zusammenstellung ein Restguthaben der Klägerin in Höhe von Fr. 34'193.72 errechnet. Die Zusammenstellung enthält überdies den Vermerk "Der Unternehmer anerkennt die vorgelegte Abrechnung mit Verzicht auf jegliche Nachforderung." Überdies wird auf der Zusammenstellung festgehalten: "Grantie [recte: Garantie] 18'917.15 Bankgarantie/Versicherungsgarantie."