Einer Zusammenstellung von G._____ vom 4. Juli 2022 mit dem Titel "Schlussrechnung" (KB 10), welche sowohl von ihm selbst und von der Klägerin unterzeichnet wurde, ist zu entnehmen, dass G._____ den Schlussrechnungsbetrag von Fr. 190'889.55 noch um die Abzüge gemäss Art. 13 des Werkvertrages von total 0.9 % (oben, Ziff. 2.1) korrigierte, sodass eine neue Abrechnungssumme von Fr. 189'171.57 resultierte. Aus der Schlussrechnung wie auch aus der Zusammenstellung ergibt sich ferner, dass die Beklagte sechs Akonto-Zahlungen im Gesamtbetrag von Fr. 154'977.85 geleistet hatte.