Die fünf Nachträge stellte sie ebenfalls am 22. Juni 2022 - aber separat - in Rechnung (Rechnungen Nr. 222200-222204 [KB 4-8]). Sie verrechnete inklusive Mehrwertsteuer für diese insgesamt Fr. 31'819.72. Die Rechnung Nr. 222203 für den Nachtrag 4 (KB 7) wurde aber später von G._____ noch handschriftlich von Fr. 7'802.33 auf Fr. 7'134.84 (beide inkl. MwSt.) korrigiert. Die Klägerin akzeptierte diese Korrektur, sodass die Rechnungssumme für die Nachträge noch Fr. 31'152.23 (inkl. MwSt.) betrug (Klage Rz. 3 und 8 ff.; Antwort Rz. 10 ff.; Replik Rz. 12; Duplik Rz. 20).