6.3. Weder die Eingangsbestätigung vom 7. November 2022 noch die Verfügung vom 11. November 2022 konnten der Beklagten zugestellt werden. Daher setzte der Vizepräsident des Handelsgerichts der Beklagten mit im SHAB öffentlich publizierter Verfügung vom 22. November 2022 Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 5. Dezember 2022.