Gegenstand Ordentliches Verfahren betreffend Forderung aus Urheberrecht: Repro- grafie- und Netzwerkvergütungen -2- Das Handelsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Klägerin ist eine Genossenschaft mit Sitz in Zürich. Sie bezweckt die Verwertung der Rechte der Urheber und Urheberinnen, der Verlage und bestimmter anderer Rechteinhaber und Rechteinhaberinnen von literarischen und dramatischen Werken sowie von Werken der bildenden Kunst und der Fotografie, soweit ihr diese Rechte zur kollektiven Wahrnehmung anvertraut werden.