" 1. Die beklagte Partei sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 284.45 gemäss den Forderungen aus dem Jahre 2021 zu bezahlen, zzgl. Zins zu 5% seit 09.08.2022. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der beklagten Partei." -3-