4. Vergütungsanspruch 4.1. Die Klägerin behauptet, mangels Rücksendung eines ausgefüllten Erhebungsformulars durch den Beklagten habe sie dessen Fotokopiervergütung sowie dessen betriebsinterne Netzwerkvergütung gestützt auf Ziff. 6 ff. und insbesondere Ziff. 8.3 GT 8 VII sowie Ziff. 8.3 GT 9 VII eingeschätzt. Da der Beklagte die Einschätzung nicht beanstandet habe, gelte die Einschätzung der Klägerin als anerkannt (Klage Rz.