6.3. Weder die Eingangsbestätigung vom 31. Oktober 2022 noch die Verfügung vom 11. November 2022 konnten dem Beklagten zugestellt werden. Daher setzte der Vizepräsident des Handelsgerichts dem Beklagten mit im SHAB öffentlich publizierter Verfügung vom 15. November 2022 Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 5. Dezember 2022 an.