6. 6.1. Mit Verfügung vom 31. Oktober 2022 bestätigte der Vizepräsident des Handelsgerichts den Parteien den Eingang der Klage und setzte der Klägerin eine Frist bis zum 11. November 2022 zur Bezahlung eines Gerichtskostenvorschusses von Fr. 933.05. 6.2. Nachdem die Klägerin den Kostenvorschuss bezahlt hatte, stellte der Vizepräsident der Beklagten mit Verfügung vom 11. November 2022 eine Kopie der Klage mit den Beilagen zu und setzte ihr eine Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 5. Dezember 2022.