6. Kosten Abschliessend sind die Kosten entsprechend dem Verfahrensausgang zu verlegen. Sie bestehen aus den Gerichtskosten und der Parteientschädigung (Art. 95 Abs. 1 ZPO). Die Klägerin obsiegt vollumfänglich. Entsprechend sind die Prozesskosten antragsgemäss dem Beklagten aufzuerlegen (Art. 106 Abs. 1 ZPO).