Zustellung an:  die Klägerin (Vertreter; zweifach mit Abrechnung)  die Beklagte 8 (zuletzt besucht am 8. April 2022). 9 Vgl. Merkblatt zur Frage der Berücksichtigung der Mehrwertsteuer bei der Bemessung der Parteientschädigung der Gerichte des Kantons Aargau vom 11. Januar 2016: (zuletzt besucht am 8. April 2022). - 12 - 4.