Gemäss den Behauptungen der Klägerin kommt für das Urheberrecht Audio-Nutzung ein Mehrwertsteuersatz von 2.5 % und für das Urheberrecht audiovisuelle Nutzung sowie die verwandten Schutzrechte Audio-Nutzung und audiovisuelle Nutzung jeweils ein Mehrwertsteuersatz von 7.7 % zur Anwendung (Klage Rz. 23). Dies ergibt einen Jahresanspruch inkl. MwSt. für das Urheberrecht Audio- Nutzung von Fr. 168.26, für die verwandten Schutzrechte Audio-Nutzung von Fr. 58.93, für das Urheberrecht audiovisuelle Nutzung von Fr. 191.53 und für die verwandten Schutzrechte audiovisuelle Nutzung von Fr. 63.84, d.h. einen Gesamtanspruch in der Höhe von gerundet Fr. 482.55, wie von