Schutzrechte audiovisuelle Nutzung eine Monatspauschale von Fr. 5.20, abzüglich 5 % Rabatt, d.h. Fr. 4.94 bzw. Fr. 59.28 pro Jahr. Dies ergibt einen Jahresanspruch von Fr. 456.00, wie auch auf dem Beiblatt zur Rechnung vom 10. Juni 2020 ausgewiesen (KB 5a). Darauf ist gestützt auf Ziff. 11 GT 3a Mehrwertsteuer geschuldet. Gemäss den Behauptungen der Klägerin kommt für das Urheberrecht Audio-Nutzung ein Mehrwertsteuersatz von 2.5 % und für das Urheberrecht audiovisuelle Nutzung sowie die verwandten Schutzrechte Audio-Nutzung und audiovisuelle Nutzung jeweils ein Mehrwertsteuersatz von 7.7 % zur Anwendung (Klage Rz. 23).