7. 7.1. Mit Verfügung vom 17. Januar 2022 bestätigte der Vizepräsident des Handelsgerichts den Parteien den Eingang der Klage und setzte der Klägerin Frist an bis zum 27. Januar 2022 zur Bezahlung eines Gerichtskostenvorschusses von Fr. 1'063.75. Die Eingangsbestätigung konnte der Beklagten nicht zugestellt werden.