entschädigung der Gerichte des Kantons Aargau vom 11. Januar 2016: https://www.ag.ch/media/kanton-aargau/jb/dokumente/obergericht/handelsgericht/merkblatt-mwst.pdf (zuletzt besucht am 22. Dezember 2022). - 10 - verrechnet. Die Beklagte hat der Klägerin den Betrag von Fr. 1'052.25 direkt zu ersetzen. 3. Die Beklagte hat der Klägerin eine Parteientschädigung in Höhe von Fr. 1'165.50 zu bezahlen. Zustellung an: - die Klägerin (Vertreter; zweifach mit Abrechnung) - die Beklagte (via öffentliche Bekanntmachung des Dispositivs im SHAB) 1.