1. In Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Fr. 1'383.90 nebst Zins zu 5 % seit 26. August 2022 zu bezahlen. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 1'052.25 werden der Beklagten auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe 10 Vgl. https://www.uid.admin.ch/Detail.aspx?uid_id=CHE-108.028.505, zuletzt besucht am 22. De- zember 2022. 11 Vgl. Merkblatt zur Frage der Berücksichtigung der Mehrwertsteuer bei der Bemessung der Partei-